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Gewerbeanmeldung - Akteulle Regelung 2019

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  • Gewerbeanmeldung - Akteulle Regelung 2019

    Geschlossen
    Zuletzt geändert von Alexander K.; 03.03.2019, 02:55.
    Mit freundlichen Grüßen
    ---

    House of Mobiles
    Inh. Alexander Kurillo
    E-Mail: houseofmobiles@web.de

  • #2
    hey,

    Klartext hin oder her.

    Man sollte anfangen Behauptungen auch mit Quellen und offizellen Texten belegen sonst wirst defintiv Feuer auf deine Aussage bekommen.

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    • #3
      Also meiner Meinung nach ist das quatsch. Für Microsoldering gibts kein meisterzwang wie elektriker ist halt kein geschützter beruf. Wer es zu genau nimmt der düfte am ende gar nichts machen auser rumsitzen.
      wie Dir schon geschrieben wurde gibt es hier in berlin neuköln an jeder ecke händler die reparieren.
      wie will man Dir nachweisen wie Du Gerät reparierst.?

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      • #4
        Lol ich gehe mir mal Popcorn und Bier holen

        Wenn Sie sich selbstständig im Handwerk machen, stehen viele Handwerksberufe zur Wahl. Für viele ist die Frage: Meisterpflicht oder selbstständig ohne Meisterbrief.
        [align=center]Mit freundlichen Grüßen:
        Marcus Jiranek
        Phonefix Lebach
        Kontakt : Phonefix2015@yahoo.de
        www.facebook.com/phonefix2015[/align]

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        • #5
          Hallo,

          ich habe seit Februar 2019 mein Gewerbeschein

          Und heraus kam das man keinen Meistertitel brauch ( wär mir zwar im Grunde egal gewesen, weil ich einen habe aber egal)

          Die größere Herausforderung war es die passende Bezeichnung zu finden, da ich nicht nur Handy Reparatur stehen haben wollte sonder die ganze Bandbreite der Hard und Software

          Kommentar


          • #6
            Mal als allgemeine Frage, was tut es überhaupt zur Sache, was in der Gewerbeanmeldung steht? Wofpr ist es entscheident? - In welche BG man eingeordnet wird?
            Da mich die Tante bei der Anmeldung schnell los werden wollte, steht bei mir nur "Verkauf von Smartphone". Zack und Ende. Darauf weiß kein Mensch, was ich eigtl. mache. Ich kenne auch niemanden, der ausschließlich Smartphones verkauft.
            Kann und sollte man soetwas nachträglich anpassen lassen und ist es überhaupt interessant?
            Mit freundlichen Grüßen

            Kevin Kroll
            Handydoc-Leipzig

            E-Mail: info@handydoc-leipzig.de
            Web: https://Handydoc-Leipzig.de

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            • #7
              Gute Frage Handydoc-Leipzig ich hatte mal den Fall und zwar wollte ich einen Händler Account bei Mindfactory.de ,
              da ich aber "Reparatur von Handys" im Gewerbeschein stehen hatte wurde dies abgelehnt .

              Somit wäre das ein Grund gewesen diesen zu ändern .
              [align=center]Mit freundlichen Grüßen:
              Marcus Jiranek
              Phonefix Lebach
              Kontakt : Phonefix2015@yahoo.de
              www.facebook.com/phonefix2015[/align]

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              • #8
                Ja gut, dass ist ja dann eine Sache von Mindfactory, dass sie das so sehen. Dass jemand der Handys Reparariert möglicherweise bei Computern nicht weit weg ist, sollte man sich ja denken können. Mich würde die gesetzliche Seite und die Pflicht etwas zu ändern, oder andere Nachteile mal interessieren. Bei der Anmeldung damals war wie gesagt ein extremes Desinteresse dagewesen und ich hatte mir damals auch keine Platte gemacht. Ich hatt mein Gewerbe und auch vom Finanzamt und Steuer etc. gab es bis jetzt noch keine Probleme. Die Anmeldung ist zwar auch erst knapp 3 Jahre her, aber manchmal kann man sich ja vorher informieren, bevor es zu spät ist.
                Mit freundlichen Grüßen

                Kevin Kroll
                Handydoc-Leipzig

                E-Mail: info@handydoc-leipzig.de
                Web: https://Handydoc-Leipzig.de

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                • #9
                  Geschlossen
                  Zuletzt geändert von Alexander K.; 03.03.2019, 02:56.
                  Mit freundlichen Grüßen
                  ---

                  House of Mobiles
                  Inh. Alexander Kurillo
                  E-Mail: houseofmobiles@web.de

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                  • #10
                    Zitat von Alexander K. Beitrag anzeigen
                    Geschlossen
                    Entschuldigung der Nachfrage, aber warum änderst du deinen Beitrag einfach in geschlossen?
                    Erst sagst du, dass du hier von einigen deutlich falsch beraten wurdest und die Sachlage doch deutlich anders sei, wenn allerdings Fragen egstellt werden, wo denn steht, dass es eben anders ist und wo man deine Infos nachlesen kannst, wird auf einmal der ganze Text gelöscht? Tut leid, aber das finde ich schon etwas komisch. Wenn du solche Aussagen triffst, solltest du dann auch schon dazu stehen, oder zumindest deine Stellung dazu beziehen.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Kevin Kroll
                    Handydoc-Leipzig

                    E-Mail: info@handydoc-leipzig.de
                    Web: https://Handydoc-Leipzig.de

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                    • #11
                      Ich finde es auch einfach nur Lächerlich

                      Warum Ruft Alexander K. nicht einfach bei der Handwerkskammer oder der IHK an die werden im schon die Richtige Antwort geben .

                      [align=center]Mit freundlichen Grüßen:
                      Marcus Jiranek
                      Phonefix Lebach
                      Kontakt : Phonefix2015@yahoo.de
                      www.facebook.com/phonefix2015[/align]

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                      • #12
                        Moin

                        @handydoc-Leipzig auf deine Frage bezogen

                        meine sachbearbeiterin bei der Stadt hat es mir so erklärt, das man die Tätigkeit so genau wiemöglich angeben soll damit es kein Ärger mit dem Finanzamt und der IHK oder hk bekommt.

                        wiederum möchte der der Anmeldet die Tätigkeit so grob wie möglich beschrieben haben.

                        Beispiel ich habe bei mir stehen: online-vertrieb von Hard und Software

                        habe somit alle elektronische Geräte die es gibt abgedeckt und darf sie Online verkaufen.
                        Etwas schwammig gebe ich zu ist das reparieren Service allgemein unter vertrieb fällt.Da muss man die Definition sehr ausdehnen .

                        Wenn man die Anmeldung dann hinter sich hat bekommt man ja irgendwann Post von der IHK und der HK und man möchte ja in die IHK ( soweit ich weiß bezahlt man bei der HK pauschal ein Beitrag auch ohne Umsatz)

                        Genauso Geld kostet es Gewerbe umzumelden.

                        was nötig wird wenn man jetzt andere Tätigkeiten mit anbietet die nicht vorher abgedeckt worden sind zb online Verkauf würde ich immer mit rein nehmen

                        ärger bekommt man natürlich immer erst dann wenn es zu spät ist und angezeigt wird.

                        hoffe man kann es halbwegs nachvollziehen, so in der Richtung habe ich es teilweise im Internet gefunden aber auch von der Sachbearbeiterin bei der Stadt bestätigt bekommen

                        mit der gesetzlichen Regelung finde ich im Grunde gut da sollte auch gleich reinkommen das man Reparaturen/Schäden bei Anzeigen ( eBay und co angegeben werden müssen)

                        Mit freundlichen Grüßen

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