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Was tun bei unberechtigten Reklamationen von Kunden?

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  • #16
    Rechtliche Frage

    Unter Punkt 10 auf der verlinkten Seite findest du auch Musterschreiben das du verwenden kannst um ihm das Display aus Kulanz zu wechseln unter Ausschluss jeglicher rechtspflicht. Sprich, die Gewährleistung beginnt dann nicht wieder bei 0, sondern verschiebt sich nur um die Anzahl an Tage nach hinten solange das Gerät bei dir zur Reparatur ist.

    Sprich am 25.08.17 oder 26.08.17 wärst du dann raus aus der Nummer.

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    • #17
      RE: Rechtliche Frage

      Wenn ich das hier so lese... Naja keine Ahnung. Ich gebe 2 Jahre GARANTIE... und ich meine GARANTIE auf meine Reparaturen und Ersatzteile... Die paar mal wo da einer kommt wird so wie es hier auch ist bei Qualitätsmängeln sofort nachgebssert...

      Wenn die Qualität stimmt hast du so gut wie keine Reklamationen. Naja so läuft es bei uns. Und das ist mir auch wichtig. Fakt ist ja das am Display ein Mangel besteht den der Kunde denke ich nicht selber verursachen kann. Da gäbe es für mich keine Diskussion .. Vielleicht hat der Kunde einfach schlechte Erfahrungen gemacht und ist deshalb so überheblich rüber gekommen. Wenn Du ihm angeboten hättest das Du es sofort tauscht wäre es sicher anders gelaufen.

      Ich wünsch Euch nen schönen Abend
      Mit freundlichen Grüßen

      Patrick Mayer
      Geschäftsführer
      RFM Services OHG

      E-Mail: info@rfmservices.de
      News und Infos unter: www.facebook.com/rfmservices.de
      Web: www.rfmservices.de
      Instagram: rfmservices
      Youtube: rfmservices

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      • #18
        RE: Rechtliche Frage

        An sich wurde ja eigtl schon alles gesagt von Kundenzufriedenheit und hin und her.
        Ich kann auch ganz gut verstehen, dass der Ton die Musik macht und du wenn du von oben herab behandelt wirst, schon von Prinzip keine Lust hast. Ich bin da auch immer ein Sturkopf

        Nur mal für den Fall der Fälle, dass ihr beide Stur bleibt....
        Er sollte generell schon ein mal Probleme haben, einen Anwalt zu finden, der ihm bei dem Vorhaben unterstützt. Sollte er einen finden, fordert der Anwalt dich auf. Wenn du stur bleibst, kann er dich verklagen und dann kommt es vor Gericht, da müsste er dann beweisen, dass der Mangel von Beginn an vorlag, oder hoffen, dass der Richter einen Sachverständigen Gutachter beauftragt, der dies nachweisen kann. (kosten mindestens 1000 Euro und wir sollten alle wissen, dass auch ein Gutachter das nicht nachweisen werden kann). Vor Gericht brauchst du dann natürlich einen Anwalt, der allerdings dann wieder von ihm bezahlt werden müsste, wenn er die Klage verliert.


        - Ich habe schon ein wenig Erfahrung gemacht in der hinsicht. Bin auch schon in andere Sache stur geblieben. Der Händler war es auch. Vor Gericht wollte die Richterin ein Sachverständigengutachter einschalten. Als er erfahren hat, was der kostet, ist er doch eingeknickt hat er dann doch auf Kulanz nachgeliefert. - Allerdings hatte ich auch ganz gute Aussichten, mit dem Gutachten beweisen zu können, dass der Mnagel bereits bei Gefahrgutübergabe vorlag.
        Mit freundlichen Grüßen

        Kevin Kroll
        Handydoc-Leipzig

        E-Mail: info@handydoc-leipzig.de
        Web: https://Handydoc-Leipzig.de

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        • #19
          RE: Rechtliche Frage

          Zitat von "Montoyafan" pid='7976' dateline='1503505688'
          Unter Punkt 10 auf der verlinkten Seite findest du auch Musterschreiben das du verwenden kannst um ihm das Display aus Kulanz zu wechseln unter Ausschluss jeglicher rechtspflicht. Sprich, die Gewährleistung beginnt dann nicht wieder bei 0, sondern verschiebt sich nur um die Anzahl an Tage nach hinten solange das Gerät bei dir zur Reparatur ist.

          Sprich am 25.08.17 oder 26.08.17 wärst du dann raus aus der Nummer.
          Irgendwie komm ich nicht drauf, kannst du es mir bitte rauskopieren und per PM schicken? Ich hab leider kein Login bei der Kanzlei...

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          • #20
            RE: Rechtliche Frage

            So, danke an alle die hier mitgeschrieben haben, ich denke das dieser Thread wirklich jedem helfen könnte der sich in so einer Situation befindet.

            Wenn es kein Problem ist, werde ich den Threadnamen auf was suchbares bei Google ändern und ich würde die Moderatoren bitten den Thread Sticky zu machen.

            Ich habe folgendes an den Kunden geschickt:

            Code:
            Ihre Beanstandung vom 19.08.17, Lieferung am 24.08.16, Rechnung vom 24.08.16
            
            Sehr geehrter Herr SoundSo,
            wir bedauern, dass das von Ihnen gekaufte Produkt mangelhaft ist.
            Grundsätzlich wird die Sachmängelhaftung nur dann ausgelöst, wenn die Kaufsache zum
            Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer einen Mangel aufweist. Dieser liegt vor, wenn die
            Ware nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit hat oder fu?r den u?blichen
            Gebrauch ungeeignet ist.
            
            Allerdings ist die gesetzliche Sachmängelhaftung des Verkäufers streng von einer durch den
            Hersteller gewährten Garantie zu unterscheiden. Bei der Sachmängelhaftung fu?hrt nicht
            jeder Defekt der Kaufsache zu Anspru?chen des Käufers. 
            
            Ein Gewährleistungsfall liegt beispielsweise nicht vor, wenn die Kaufsache infolge der gewöhnlichen Abnutzung oder
            einer unsachgemäßen Benutzung ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit verliert.
            Innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe der Kaufsache wird von Gesetzes wegen
            vermutet, dass die Sache von Anfang an mangelhaft war, so dass der Käufer
            Gewährleistungsanspru?che geltend machen kann.
            
            Nach mehr als sechs Monaten muss jedoch der Käufer beweisen, dass die Kaufsache zum
            Zeitpunkt der Übergabe bereits mangelhaft gewesen ist.
            Ihre Bestellung wurde Ihnen am 24.08.2016 zugestellt. Die 6-Monats-Frist hat von Gesetzes
            wegen am Folgetag, also am 25.08.2016 zu laufen begonnen und endete daher mit Ablauf
            des 25.02.2017.
            
            Da Sie die Mangelhaftigkeit der Kaufsache außerhalb der 6-Monats-Frist geltend machen,
            mu?ssen Sie nachweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe der Sache an Sie
            vorgelegen hat. Gelingt Ihnen der Nachweis nicht, so geht dies zu Ihren Lasten. Ebenso
            verhält es sich, wenn Sie den Mangel zwar innerhalb der 6-Monats-Frist bemerkt haben,
            jedoch erst nach Ablauf dieses Zeitraums reklamieren.
            
            Leider bietet der Hersteller fu?r das von Ihnen bestellte Produkt keine freiwillige Garantie an,
            so dass es nicht möglich ist, die Kaufsache durch den Hersteller reparieren oder austauschen
            zu lassen.
            
            Jedoch aus Kulanzgru?nden kommen wir Ihrer Bitte nach, das Gerät kostenfrei fu?r Sie zu
            reparieren. Denn bei der Pru?fung des Geräts hat sich herausgestellt, dass der aufgetretene
            Mangel nicht in unserem Verantwortungsbereich liegt.
            Aus diesem Grund reparieren wir das Gerät ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
            Sie können gerne telefonisch oder per eMail einen Reparaturtermin bei uns ausmachen.

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